§ 1 Geltungsbereich:

1.1
Es gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, zwischen Tipsy-Horse-Box und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsabschluss:

2.1
Alle Angebote von Tipsy-Horse-Box sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn Tipsy-Horse-Box nach Auftragsannahme durch den Kunden, den Auftrag bestätigt.

2.2
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in der Auftragsbestätigung festgehalten. Spätere Absprachen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch Tipsy-Horse-Box.

§ 3 Preise- und Zahlungsbedingungen:

3.1
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisangaben erfolgen in Euro. Bei einer Überschreitung eines Zeitraumes von 180 Tagen und mehr, zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich Tipsy-Horse-Box das Recht vor, gegebenenfalls eine Preisänderung vorzunehmen.

3.2
Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (beispielsweise Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich Tipsy-Horse-Box eine dementsprechende Nachberechnung vor.

3.3
Fahrtkosten, bis zu einer Entfernung im Radius von 30 km um 34355 Staufenberg zum Veranstaltungsort, sind im Preis enthalten. Für Fahrten über 30 km hinaus, werden mit 0.60 € je gefahrenem km gesondert in Rechnung gestellt.

3.4
Unsere Dienstleistungen sind ohne jeden Abzug unmittelbar nach Veranstaltungsende in bar oder innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.5
Sofern von den angebotenen Cocktailsorten (max. 10) innerhalb der gebuchten Servicezeit ein alkoholischer und/oder ein alkoholfreier Cocktail nicht bis zum Veranstaltungsende zum Ausschank zur Verfügung steht, ergibt sich daraus kein Anrecht auf Minderung des Kaufpreises. Gleiches gilt, wenn im Rahmen einer Verlängerung des Servicezeitraumes nicht mehr alle Cocktailsorten zum Ausschank zur Verfügung stehen

3.6
Für zu Bruch gegangene oder abhandengekommene Gläser werden 4,00 EUR pro Stück berechnet.

§ 4 Stornierungen:

4.1
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Tipsy-Horse-Box bleibt vorbehalten.

4.2
Bei einer Auftragsstornierung bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum sind 20 % der vereinbarten Nettovergütung fällig.

Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet Tipsy-Horse-Box Stornokosten wie folgt:

• bis zu 20 Kalendertage vor der Veranstaltung: 30%
• bis zu 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50%
• bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung: 80%
• danach sind 100% der vereinbarten Leistungsgesamtsumme fällig.

§ 5 Höhere Gewalt:

5.1
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Tipsy-Horse-Box für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers:

6.1
Für Veranstaltung im freien, ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Stellplatz mit festem Untergrund zuzuweisen. Bei schlechtem Wetter sorgt der Auftraggeber für einen trockenen Unterstand mit Schutz vor Witterungseinflüssen.

6.2
Der Auftraggeber stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse (230 V) sowie einen Wasseranschluss mit fließendem kalten Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Sollte dieses nicht möglich sein, wird dieses von der Tipsy-Horse-Box übernommen und separat in Rechnung gestellt.

6.3
Erforderliche Messeausweise oder Parkausweise sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten oder anfallende Parkkosten werden durch den Auftraggeber für das gesamte Personal von Tipsy-Horse-Box gestellt. Die Anzahl des Personals wird vor Veranstaltungsbeginn dem Auftraggeber mitgeteilt.

§ 7 Haftung:

7.1
Schadensersatzansprüche gegen Tipsy-Horse-Box, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Tipsy-Horse-Box nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7.2
Beschädigt der Auftraggeber das Inventar von Tipsy-Horse-Box schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (oder ggfs. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.

7.3
Für Tipsy-Horse-Box zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. Tipsy-Horse-Box wird von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 8 Schlussbestimmungen:

8.1
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Gerichtsstand:

9.1
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hann. Münden.